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Inhouse - Schulungen
Fachwissen zugeschnitten auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebsrats
Gemeinsam werden individuelle betriebliche Probleme oder
Themen bearbeitet, die direkt auf das jeweilige Gremium zuge-
schnitten ist. Inhalt und Umfang werden vorher abgestimmt.
Die Kenntnisse der Betriebsratsmitglieder werden vertieft und
erweitert. So kann der Betriebsrat bessere Ergebnisse in seiner
Arbeit erzielen. Unsicherheiten in der Behandlung der an-
stehenden Sachfragen werden gezielt beseitigt.
Das Prinzip der Waffengleichheit gebietet, dass der Betriebsrat
in die Lage versetzt wird, mit dem Arbeitgeber auf gleicher
Augenhöhe zu verhandeln.
Kurzfristig und direkt vor Ort
Im Regelfall kann eine Schulung kurzfristig in den Räumlich-
keiten des Betriebes durchgeführt werden.
Alternativ können auf Wunsch selbstverständlich auch die
Räumlichkeiten meiner Kanzlei genutzt werden.
Freistellung und Vergütungsfortzahlung für die Teil-
nehmer
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt in § 37 Absatz 6 einen
Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Vergütungsfortzahlung für
solche Veranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für die
Betriebsratstätigkeit erforderlich sind.
Die Schulung muss notwendig sein, damit der Betriebsrat seine
gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben
sach- und fachgerecht erfüllen kann.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der durch die Teilnahme an
einer erforderlichen Schulungsmaßnahme verpflichtet, sofern der
Betriebsrat vor der Schulungsmaßnahme die Teilnahme des
Betriebsratsmitglieds beschlossen hat.
Nicht zu ersetzen wären lediglich unverhältnismäßige Kosten.
So unterstützte ich den Betriebsrat
Vorab bespreche ich mit dem Gremium ausführlich den erforder-
lichen Inhalt, den Umfang und die entstehenden Kosten.
Bei Bedarf helfe ich bei der Formulierung des Beschlusses zur
Durchführung des Seminars und zu den Teilnehmern und
Modalitäten.
Auf Wunsch stimme ich die relevanten Fragen vorab mit der
Arbeitgeberseite ab.
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