Inhouse - Schulungen
Fachwissen zugeschnitten auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebsrats
Gemeinsam werden individuelle betriebliche Probleme oder Themen bearbeitet, die
direkt auf das jeweilige Gremium zugeschnitten ist. Inhalt und Umfang werden vorher
abgestimmt.
Die Kenntnisse der Betriebsratsmitglieder werden vertieft und erweitert. So kann der
Betriebsrat bessere Ergebnisse in seiner Arbeit erzielen. Unsicherheiten in der Be-
handlung der anstehenden Sachfragen werden gezielt beseitigt.
Das Prinzip der Waffengleichheit gebietet, dass der Betriebsrat in die Lage versetzt
wird, mit dem Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln.
Kurzfristig und direkt vor Ort
Im Regelfall kann eine Schulung kurzfristig in den Räumlichkeiten des Betriebes
durchgeführt werden.
Alternativ können auf Wunsch selbstverständlich auch die Räumlichkeiten meiner
Kanzlei genutzt werden.
Freistellung und Vergütungsfortzahlung für die Teilnehmer
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt in § 37 Absatz 6 einen Anspruch auf Arbeits-
befreiung und Vergütungsfortzahlung für solche Veranstaltungen, die Kenntnisse ver-
mitteln, die für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind.
Die Schulung muss notwendig sein, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in
naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der durch die Teilnahme an einer erforderlichen
Schulungsmaßnahme verpflichtet, sofern der Betriebsrat vor der Schulungsmaßnahme
die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds beschlossen hat.
Nicht zu ersetzen wären lediglich unverhältnismäßige Kosten.
So unterstützte ich den Betriebsrat
Vorab bespreche ich mit dem Gremium ausführlich den erforderlichen Inhalt, den Um-
fang und die entstehenden Kosten.
Bei Bedarf helfe ich bei der Formulierung des Beschlusses zur Durchführung des
Seminars und zu den Teilnehmern und Modalitäten.
Auf Wunsch stimme ich die relevanten Fragen vorab mit der Arbeitgeberseite ab.
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