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Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeits-
gericht
Der Gütetermin gibt Gelegenheit zu Verhandlungen
Nach Einreichung der Klageschrift beraumt das Gerichts zunächst
einen Gütetermin an. Er findet regelmäßig schon einige Wochen
nach der Einreichung der Klage statt.
Häufig lädt das Gericht neben den Prozessbevollmächtigten auch
die Parteien persönlich.
Der Gütetermin wird durch einen Berufsrichter geleitet. Eine
streitige Entscheidung des Rechtsstreits erfolgt hier nicht.
Hauptanliegen des Gerichts ist hier die Vermittlung einer gütlichen
Einigung zwischen den Parteien.
Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht einen
weiteren Gütetermin anberaumen
Die sorgfältige Vorbereitung des Kammertermins
stärkt Ihre Position
Scheitert eine gütliche Einigung, beraumt das Gericht den so-
genannten Kammertermin an.
Der zeitliche Abstand zwischen Güte- und Kammertermin ist
unterschiedlich. Er kann mehrere Monate betragen.
Der Kammertermin wird von beiden Parteien durch Schriftsätze
vorbereitet. Hierzu setzt das Gericht Fristen.
Im Kammertermin geht es zur Sache
Die Kammern des Arbeitsgerichts sind durch einen Berufsrichter
und zwei Laienrichter besetzt. Einer ist von der Arbeitnehmer-
seite, der andere von der Arbeitgeberseite vorgeschlagen.
Auch in der Kammersitzung wird das Gericht weiter versuchen,
eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wegen der nunmehr vor-
liegenden Schriftsätze läßt es hierbei verstärkt seine eigene
rechtliche Bewertung in mögliche Vergleichsvorschläge einfliesen.
Kommt es weiterhin nicht zu einer Einigung, entscheidet das
Gericht, ggf. nach der Durchführung einer Beweisaufnahme, für
die weitere Termine erforderlich werden können, den Rechtsstreit.
Diese Entscheidung muss jedoch nicht das letzte Wort sein, da
der Unterlegene zumeist die Möglichkeit hat, gegen das Urteil mit
einer Berufung vorzugehen.
So unterstütze ich meine Mandanten
Sie erhalten von mir eine rechtliche Bewertung der Streitfragen.
In jeder Phase des Verfahrens stelle ich eine enge Zusammen-
arbeit zwischen meinen Mandanten und mir sicher. Hierzu gehören
gute Erreichbarkeit, ausführliche Vorbesprechung der Gerichts-
termine und Abstimmung des Inhalts der Schriftsätze. |
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