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Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung in das Boot holen

Neben den übrigen Voraussetzungen wie etwa Ablauf der Warte-
zeit nach Abschluss des Versicherungsvertrages ist vor allem das
Vorliegen eines sogenannten "Rechtspflichtenverstoßes" erforder-
lich, damit eine Kostenübernahme erfolgt.
Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn seitens des
Arbeitgebers eine Kündigung ausgesprochen wird, bei der Anlass
zu Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen oder wenn der
Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt, welches fehlerhaft oder un-
vollständig ist.


So unterstütze ich meine Mandanten

Auf Wunsch übernehme ich es, die Deckungsanfrage bei der
Versicherung zu tätigen und den Rechtspflichtenverstoß dar-
zulegen.