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Prozesskostenhilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen leistet der Staat
Prozesskostenhilfe
In gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt
werden, wenn der Mandant nach seinen persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung
nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss
hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig
erscheinen.
So unterstütze ich meine Mandanten
Die Mandanten erhalten von mir ein Formular, in dem sie Angaben
zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen.
Auf Wunsch stelle ich für sie den Antrag auf Bewilligung und auf
meine Beiordnung als ihr Anwalt. Dabei begründe ich die Erfolgs-
aussichten des Rechtsstreits.
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