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Kündigungsschutzklage


Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung

Das deutsche Arbeitsrecht folgt dem Leitmotiv des Erhalts des
Arbeitsplatzes bei rechtsunwirksamer Kündigung.
Tatsächlich einigen sich die Parteien in der Mehrzahl der Fälle auf
eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer
Abfindung.


Die Kündigungsschutzklage als Druckmittel

Häufig ist der Arbeitgeber nur unter dem Druck eines Gerichtsver-
fahrens dazu bereit, größere Zugeständnisse bei einer Abfindungs-
lösung zu machen.
Mit zunehmender Dauer des Verfahrens steigt das wirtschaftliche
Risiko des Arbeitgebers.
Gewinnen Sie die Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber
an das Arbeitsamt das an Sie gezahlte Arbeitslosengeld erstatten
und an Sie den Unterschiedsbetrag zwischen Arbeitslosengeld und
geschuldeter Vergütung rückwirkend bezahlen.
Eventuellen Verdienst in einer Zwischenbeschäftigung müssen Sie
sich aber anrechnen lassen.


Schnelles Handeln ist geboten

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei
Wochen seit Zugang der Kündigung.
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig
geltend gemacht, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechts-
wirksam.
Ich räume meinen Mandanten daher einen sehr kurzfristen
Besprechungstermin ein.


So unterstütze ich meine Mandanten

Auf der Grundlage einer rechtlichen Bewertung erhalten meine
Mandanten von mir eine Einschätzung der Chancen und Risiken.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber vor der
Einleitung gerichtlicher Schritte zu kontaktieren. Dies übernehme
ich gerne.
Die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens erfolgt regelmäßig
zeitnah nach einem ersten Gespräch mit dem Mandanten.