Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht


Der Gütetermin gibt Gelegenheit zu Verhandlungen

Nach Einreichung der Klageschrift beraumt das Gerichts zunächst einen Gütetermin an.
Er findet regelmäßig schon einige Wochen nach der Einreichung der Klage statt.
Häufig lädt das Gericht neben den Prozessbevollmächtigten auch die Parteien per-
sönlich.
Der Gütetermin wird durch einen Berufsrichter geleitet. Eine streitige Entscheidung des
Rechtsstreits erfolgt hier nicht.
Hauptanliegen des Gerichts ist hier die Vermittlung einer gütlichen Einigung zwischen
den Parteien.
Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht einen weiteren Gütetermin
anberaumen



Die sorgfältige Vorbereitung des Kammertermins stärkt Ihre Position

Scheitert eine gütliche Einigung, beraumt das Gericht den sogenannten Kammertermin
an.
Der zeitliche Abstand zwischen Güte- und Kammertermin ist unterschiedlich. Er kann
mehrere Monate betragen.
Der Kammertermin wird von beiden Parteien durch Schriftsätze vorbereitet. Hierzu setzt
das Gericht Fristen.



Im Kammertermin geht es zur Sache

Die Kammern des Arbeitsgerichts sind durch einen Berufsrichter und zwei Laienrichter
besetzt. Einer ist von der Arbeitnehmerseite, der andere von der Arbeitgeberseite
vorgeschlagen.
Auch in der Kammersitzung wird das Gericht weiter versuchen, eine gütliche Einigung
herbeizuführen. Wegen der nunmehr vorliegenden Schriftsätze läßt es hierbei ver-
stärkt seine eigene rechtliche Bewertung in mögliche Vergleichsvorschläge einfliesen.
Kommt es weiterhin nicht zu einer Einigung, entscheidet das Gericht, ggf. nach der
Durchführung einer Beweisaufnahme, für die weitere Termine erforderlich werden
können, den Rechtsstreit.
Diese Entscheidung muss jedoch nicht das letzte Wort sein, da der Unterlegene zumeist
die Möglichkeit hat, gegen das Urteil mit einer Berufung vorzugehen.



So unterstütze ich meine Mandanten

Sie erhalten von mir eine rechtliche Bewertung der Streitfragen.
In jeder Phase des Verfahrens stelle ich eine enge Zusammenarbeit zwischen meinen
Mandanten und mir sicher. Hierzu gehören gute Erreichbarkeit, ausführliche Vorbe-
sprechung der Gerichtstermine und Abstimmung des Inhalts der Schriftsätze.