Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung in das Boot holen
Neben den übrigen Voraussetzungen wie etwa Ablauf der Wartezeit nach Abschluss des
Versicherungsvertrages ist vor allem das Vorliegen eines sogenannten "Rechtspflichten-
verstoßes" erforderlich, damit eine Kostenübernahme erfolgt.
Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn seitens des Arbeitgebers eine
Kündigung ausgesprochen wird, bei der Anlass zu Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit be-
stehen oder wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt, welches fehlerhaft oder un-
vollständig ist.
So unterstütze ich meine Mandanten
Auf Wunsch übernehme ich es, die Deckungsanfrage bei der Versicherung zu tätigen
und den Rechtspflichtenverstoß darzulegen.
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