Prozesskostenhilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen leistet der Staat Prozesskosten-
hilfe
In gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn der Mandant
nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozess-
führung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht
auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
So unterstütze ich meine Mandanten
Die Mandanten erhalten von mir ein Formular, in dem sie Angaben zu ihren persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen machen.
Auf Wunsch stelle ich für sie den Antrag auf Bewilligung und auf meine Beiordnung als
ihr Anwalt. Dabei begründe ich die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits.
|
|
|