Kündigungsschutzklage


Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung

Das deutsche Arbeitsrecht folgt dem Leitmotiv des Erhalts des Arbeitsplatzes bei rechts-
unwirksamer Kündigung.
Tatsächlich einigen sich die Parteien in der Mehrzahl der Fälle auf eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.


Die Kündigungsschutzklage als Druckmittel

Häufig ist der Arbeitgeber nur unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens dazu bereit,
größere Zugeständnisse bei einer Abfindungslösung zu machen.
Mit zunehmender Dauer des Verfahrens steigt das wirtschaftliche Risiko des Arbeit-
gebers.
Gewinnen Sie die Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber an das Arbeitsamt das
an Sie gezahlte Arbeitslosengeld erstatten und an Sie den Unterschiedsbetrag zwischen
Arbeitslosengeld und geschuldeter Vergütung rückwirkend bezahlen.
Eventuellen Verdienst in einer Zwischenbeschäftigung müssen Sie sich aber anrechnen
lassen.



Schnelles Handeln ist geboten

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen seit Zugang
der Kündigung.
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt
die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Ich räume meinen Mandanten daher einen sehr kurzfristen Besprechungstermin ein.


So unterstütze ich meine Mandanten

Auf der Grundlage einer rechtlichen Bewertung erhalten meine Mandanten von mir
eine Einschätzung der Chancen und Risiken.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber vor der Einleitung gerichtlicher
Schritte zu kontaktieren. Dies übernehme ich gerne.
Die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens erfolgt regelmäßig zeitnah nach einem
ersten Gespräch mit dem Mandanten.