Änderungskündigung
So erkennen Sie eine Änderungskündigung
Die Änderungskündigung beinhaltet die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhält-
nisses verbunden mit dem Angebot, es zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.
Für den Arbeitgeber ist die Änderungskündigung ein Mittel zur Änderung des Arbeits-
vertrages.
Das Änderungsangebot muss die neuen Arbeitsbedingungen klar und eindeutig be-
zeichnen.
Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung
Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen und eventuellen Sonderkündigungsschutz
- z.B. das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft - beachten.
Einen bestehenden Betriebsrat muss der Arbeitgeber anhören.
Will sich der Arbeitnehmer gegen die Änderungskündigung wehren, muss er die Klage-
frist von drei Wochen ab Zugang einhalten.
Die Änderungskündigung hat immer Vorrang
Wenn sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Änderung der Arbeits-
bedingungen vermeiden lässt, muss der Arbeitgeber die Änderungskündigung als
milderes Mittel wählen.
Andernfalls wäre eine Kündigung ohne Änderungsangebot schon aus diesem Grund un-
wirksam.
So können Sie reagieren
Annahme des Änderungsangebots
Das Arbeitsverhältnis wird entsprechend dem Angebot zu den geänderten Bedingungen
fortgesetzt.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang Ihrer Annahmeerklärung beim Arbeitgeber be-
weisen können. Empfehlenswert ist es, sich den Empfang quittieren zu lassen.
Ablehnung des Änderungsangebots
Die Kündigung bleibt erhalten und richtet sich nun auf die Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses.
Wollen Sie diese nicht hinnehmen, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen
ab Zugang der Kündigung Klage erheben. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis.
Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt
Sie können das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung
der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist.
Diesen Vorbehalt müssen Sie dem Arbeitgeber nachweislich innerhalb der Kündigungs-
frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung er-
klären.
Wollen Sie die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen, müssen Sie inner-
halb einer Frist von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Der Vorteil der Annahme unter Vorbehalt liegt darin, dass Sie die Änderung der Arbeits-
bedingungen vom Gericht ohne Risiko eines Arbeitsplatzverlustes überprüfen lassen
können.
Ein Nachteil besteht darin, dass Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten
Bedingungen arbeiten müssen, bis die gerichtliche Klärung abschließend erfolgt ist.
Dies kann - etwa im Falle einer Versetzung an einen weit entfernten Ort - große Be-
lastungen mit sich bringen.
So unterstütze ich meine Mandanten
Bereits im Vorfeld einer möglichen Änderungskündigung gebe ich meinen Mandanten
Verhaltensmaßregeln an die Hand.
Beratungsbedarf besteht zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber ein Änderungsangebot
unterbreitet, eine Frist zur Stellungnahme setzt und zugleich für den Fall der Ab-
lehnung eine Kündigung in Aussicht stellt.
Wird die Änderungskündigung ausgesprochen, berate ich über die Vor- und Nachteile
der in Frage kommenden Reaktionsmöglichkeiten.
Soll das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen werden, leiste ich
Formulierungshilfe.
Schließlich führe ich für meine Mandanten das Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
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