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Änderungskündigung
So erkennen Sie eine Änderungskündigung
Die Änderungskündigung beinhaltet die Kündigung des be-
stehenden Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot,
es zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.
Für den Arbeitgeber ist die Änderungskündigung ein Mittel zur
Änderung des Arbeitsvertrages.
Das Änderungsangebot muss die neuen Arbeitsbedingungen
klar und eindeutig bezeichnen.
Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung
Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen und eventuellen
Sonderkündigungsschutz - z.B. das Kündigungsverbot während
der Schwangerschaft - beachten.
Einen bestehenden Betriebsrat muss der Arbeitgeber anhören.
Will sich der Arbeitnehmer gegen die Änderungskündigung
wehren, muss er die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang
einhalten.
Die Änderungskündigung hat immer Vorrang
Wenn sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine
Änderung der Arbeitsbedingungen vermeiden lässt, muss der
Arbeitgeber die Änderungskündigung als milderes Mittel wählen.
Andernfalls wäre eine Kündigung ohne Änderungsangebot schon
aus diesem Grund unwirksam.
So können Sie reagieren
Annahme des Änderungsangebots
Das Arbeitsverhältnis wird entsprechend dem Angebot zu den
geänderten Bedingungen fortgesetzt.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang Ihrer Annahmeer-
klärung beim Arbeitgeber beweisen können. Empfehlenswert ist
es, sich den Empfang quittieren zu lassen.
Ablehnung des Änderungsangebots
Die Kündigung bleibt erhalten und richtet sich nun auf die Be-
endigung des Arbeitsverhältnisses.
Wollen Sie diese nicht hinnehmen, müssen Sie innerhalb einer
Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage erheben.
Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis.
Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt
Sie können das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt an-
nehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial
ungerechtfertigt ist.
Diesen Vorbehalt müssen Sie dem Arbeitgeber nachweislich
innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von
drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.
Wollen Sie die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht hin-
nehmen, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen
Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Der Vorteil der Annahme unter Vorbehalt liegt darin, dass Sie
die Änderung der Arbeitsbedingungen vom Gericht ohne Risiko
eines Arbeitsplatzverlustes überprüfen lassen können.
Ein Nachteil besteht darin, dass Sie nach Ablauf der Kündigungs-
frist zu den geänderten Bedingungen arbeiten müssen, bis die
gerichtliche Klärung abschließend erfolgt ist. Dies kann - etwa
im Falle einer Versetzung an einen weit entfernten Ort - große
Belastungen mit sich bringen.
So unterstütze ich meine Mandanten
Bereits im Vorfeld einer möglichen Änderungskündigung gebe
ich meinen Mandanten Verhaltensmaßregeln an die Hand.
Beratungsbedarf besteht zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber
ein Änderungsangebot unterbreitet, eine Frist zur Stellung-
nahme setzt und zugleich für den Fall der Ablehnung eine
Kündigung in Aussicht stellt.
Wird die Änderungskündigung ausgesprochen, berate ich über
die Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Reaktions-
möglichkeiten.
Soll das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen wer-
den, leiste ich Formulierungshilfe.
Schließlich führe ich für meine Mandanten das Verfahren vor
dem Arbeitsgericht.
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