Dr. Erhard Hernichel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

geboren 1959.
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main.
Mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am
Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der
Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) in Trier.
Seit 1998 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeits-
rechts in Frankfurt am Main tätig.
Weitere Korrespondenzsprachen: Englisch und Spanisch.


Kanzlei für Arbeitsrecht

Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und die angrenzenden
Rechtsgebiete.
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
ausschließlich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Mandanten sind überwiegend Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Zum Mandantenkreis gehören auch leitende Angestellte und
Geschäftsführer.


Profitieren Sie von diesen Leistungsmerkmalen

Ein hohes Maß an fachlicher Professionalität und reichhaltige
praktische Erfahrung.
Engagement und hoher persönlicher Einsatz bei der Ver-
folgung Ihrer Interessen.
Menschliche Integrität, ein offenes Auftreten, klare Worte
und die Fähigkeit, zuhören zu können.